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Anerkennung von hochschulischen und Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen auf ein Hochschulstudium

28. September 2017 – 28. September 2017 – Bonn

Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmerinnen und -Teilnehmern ein Instrumentarium für die Entwicklung von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren zu vermitteln, die den Standards in Akkreditierungsverfahren entsprechen.

Die Anerkennung von hochschulischen und die Anrechnungen von außerhochschulischen Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge unterliegen unterschiedlichen Regelungen und sind voneinander zu unterscheiden. Anrechnungen von außerhochschulischen Kompetenzen werden durch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) geregelt. Sie fördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Durch die Vermeidung von doppelten Lernprozessen wird die Studiendauer verkürzt bzw. die Studienbelastung verringert. Die Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen ist gemäß der Lissabon-Konvention umzusetzen. Dabei liegt der Fokus der Bewertung der Hochschule nicht mehr auf der „Gleichwertigkeit“ oder „Gleichartigkeit“ der anzuerkennenden Qualifikation, sondern auf der Wesentlichkeit von Unterschieden. Extern erbrachte Hochschulqualifikationen müssen anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden können und die Beweislast dafür liegt bei den Hochschulen.

Referent: Prof. Dr. Axel Benning, Leiter des Projektes ANKOM* an der FH Bielefeld und ehemaliger Dekan des Fachbereichs Wirtschaft
*BMBF-Initiative „Übergänge von der beruflichen in die hochschulische Bildung“

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