Akkreditierungsanfragen an die akko können jederzeit gestellt werden. Anträge auf Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens sind zum 31.1. oder 31.8. eines Jahres zu stellen, die entsprechenden Akkreditierungsanträge sind zeitgleich oder zeitnah einzureichen. Die Anhörung und Diskussion zu den Anträgen findet in der Regel im Rahmen einer Begehung durch eine von der akko bestellte Gutachtergruppe bestehend aus Mitgliedern der akko und hochschuldidaktischen ExpertInnen statt.