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Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

2 Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) im Projekt „eSALSA“ – Teilzeit (75%)

Gesucht werden zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) für insgesamt ein Arbeitsumfang von 150% der wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung steht. Eine Verteilung der Anteile erfolgt in individueller Absprache.

Laufzeit des Projektes: 01.08.2021 bis 31.07.2024

„eSALSA“ (eService-Agentur im Land Sachsen-Anhalt) ist ein gemeinsames Verbundprojekt von 9 Hochschule und Universitäten des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Förderbekanntmachung "Hochschullehre durch Digitalisierung stärken" der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.

Stellenausschreibung

Die Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt in Aschersleben sucht möglichst zum 01.09.2021 in der Fachgruppe III (Rechtswissenschaften) im Rahmen eines Drittmittelprojektes zwei

 

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d).

 

Die Arbeitszeit beider Stellen zusammen ist auf insgesamt 150% der wöchentlichen Arbeitszeit begrenzt. Eine Verteilung der Anteile erfolgt in individueller Absprache. Der Arbeitsplatz ist gem. WissZeitVG auf die Projektlaufzeit (bis 31.07.2024) befristet. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung der Projektmittel durch den Drittmittelgeber bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Aufgabenbereich:

Die Aufgabengebiete folgen aus den Arbeitspaketen des Verbundantrags „eSALSA“ = eService-Agentur im Land Sachsen-Anhalt.

Hierzu gehören u.a.:

o      Konkretisierung der hochschul- und lehrveranstaltungstypischen Implementierungsbedarfe von Hybridszenarien bezüglich Technik, Recht und Supportstrukturen

o      Erstellen und Umsetzung eines Maßnahmenplanes entsprechend des Implementierungsbedarfs der Hochschule

o      Ermittlung der hochschulspezifischen Bedarfe für Hybridszenarien anhand der konkreten Lehrveranstaltungen

o      Entwicklung und Umsetzung neuer, fachspezifischer Lehr- und Lernszenarien entsprechend der Bedarfsermittlung

o      Verankerung neuer digitaler Lehrformen im Curriculum

o      Bestandsaufnahme und Ermittlung der Bedarfe für Online-Weiterbildungsangebote

o      Erstellen eines Grundkonzepts für Weiterbildungsangebote

o      Erstellen und Durchführen von Onlineweiterbildungsangeboten

o      Modulerstellung und Veröffentlichung der Weiterbildungsangebote

o      Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung der Angebote

o      Teilnahme an landesweiten Arbeitszirkeln

o      Übernahme von Verwaltungsaufgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen

 

Voraussetzungen:

o    Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium oder einen vergleichbaren Abschluss, vorzugsweise in den Fachrichtungen Medienpädagogik/Medien-didaktik.

o    Ihre technischen und didaktischen Kenntnisse zur Gesamtthematik „E-Learning“ bzw. „Blended-Learning“ sind sehr gut und Sie haben praktische Erfahrungen im Umgang mit Lernmanagementsystemen (z.B. ILIAS) und Live-Online-Veranstaltungen einschließlich von Hybridszenarien.

o    Sie sind bereit, Weiterbildungsangebote zur Onlinelehre durchzuführen und haben im Idealfall schon solche durchgeführt.

o    Sie haben gute Kenntnisse im Hochschulrecht und können Veränderungsprozesse in Hochschulen durch Informations-, Kommunikations- und Qualifizierungsmaßnahmen begleiten.

o    Sie bringen Freude an der Zusammenarbeit mit anderen Landeshochschulen und die Bereitschaft zu gelegentlicher Reisetätigkeit mit.

 

Evtl. weitere Informationen:

03473 / 960-423/ oder 0172/9353817 Frau Prof. Dr. W. Nolden, Projektleiterin

03473 / 960-465 Frau Tietz, Forschungsstelle

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden deshalb gebeten, bereits ihren Bewerbungsunterlagen eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen und im Bewerbungsschreiben auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen.

 

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

 

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, die aus einem aussagekräftigen Bewerbungsschreiben, das sowohl auf das geforderte Anforderungsprofil auch auf die Motivation der Bewerbung eingeht (zur Sicherstellung der sofortigen Erreichbarkeit bitte möglichst mit Handynummer und E-Mail-Adresse), einem tabellarischen Lebenslauf, Zeugniskopien und entsprechenden Qualifikationsnachweisen sowie qualifizierten Arbeitszeugnissen und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bestehen sollen, senden Sie bitte bis zum 30.07.2021 (Posteingang) schriftlich oder per E-Mail (personalstelle.fhs@polizei.sachsen-anhalt.de) an folgende Dienststelle:

 

 

Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Stabsbereich 02 – Forschungsstelle

Kennwort: Projekt „eSALSA“

Schmidtmannstraße 86

06449 Aschersleben

 

Bewerbungskosten (Porto, Auslagen, Reisekosten u.ä.) können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern einen Monat nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Anhang:

 

 

Anhang

 

Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d) gem. Art. 13, 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; DS-GVO) zur Datenverarbeitung im Bewerberauswahlverfahren

 

Sie sind Bewerber in einem Auswahlverfahren Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt (FH Pol), in dessen Rahmen die FH Pol Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Die FH Pol informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

 

1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde

a)         Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Rektor.

Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im

Bewerberauswahlverfahren ist das Dezernat 31. Die entsprechenden Kontaktdaten der FH Pol lauten:

Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Schmidtmannstraße 86

06449 Aschersleben

Tel.: (03473) 960 – 0

E-Mail: poststelle.fhs [at] polizei.sachsen-anhalt.de

b)         Den nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. a) DS-GVO benannten Behördlichen Datenschutzbeauftragten der FH Pol erreichen Sie wie folgt:

Dr. Ingmar Miethke

Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Schmidtmannstraße 86

06449 Aschersleben

Tel.: (03473) 960 – 311

E-Mail: ingmar.miethke [at] polizei.sachsen-anhalt.de

c)         Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist der

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Leiterstraße 9

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 81803 – 10

(0800) 9153190 (Festnetz der DTAG)

E-Mail: poststelle [at] lfd.sachsen-anhalt.de

 

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Art der Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerberauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber teilnehmen, und der Vorbereitung der Einstellung, der Umsetzung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. das BGB und der TV-L sowie die DS-GVO.

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und c) DS-GVO elektronisch erfasst und gespeichert:

–        Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),

–        Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),

–        Behinderung/ Gleichstellung,

–        Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,

–        Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,

–        Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,

–        Angabe zu sonstigen Qualifikationen und

–        Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.

 

3. Empfänger von Daten

Ihre Daten werden durch die FH Pol zum Zweck des Auswahlverfahrens verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur dann, wenn Personalakten bei der jeweils personalaktenführenden Dienststelle abgefordert werden müssen oder ein Termin für eine ärztliche Untersuchung im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren vereinbart werden muss. In diesen Fällen werden Name, Vorname, Anschrift und das Geburtsdatum mit der Information, dass Grund der Abforderung oder Terminvereinbarung eine vorliegende Bewerbung ist, an die personalaktenführende oder die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle übermittelt.

 

4. Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Dies gilt nicht, sofern und soweit gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

 

5. Rechte als betroffene Person

Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Sie können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b).

 

6. Allgemeiner Hinweis

Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

 

 

 

 

 

 

 

Stelleninformationen

  • Bewerbungsfrist: 30. Juli 2021
  • Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt - Fachgruppe III - Rechtswissenschaft
  • Stellenumfang: Teilzeit (75%)

Details

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